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   LSG Hessen, 19.10.2006 - L 8 KR 23/06   

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https://dejure.org/2006,11060
LSG Hessen, 19.10.2006 - L 8 KR 23/06 (https://dejure.org/2006,11060)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.10.2006 - L 8 KR 23/06 (https://dejure.org/2006,11060)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - L 8 KR 23/06 (https://dejure.org/2006,11060)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 125 Abs 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, Ziff 6 HeilMRL, Nr 6 HeilMRL, Ziff 6 ff HeilMRL
    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - kein Vergütungsanspruch bei ungültiger Heilmittelverordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Vergütung einer krankengymnastischen Behandlung; Bestimmung der Gültigkeit einer ärztlichen Heilmittelverordnung; Anforderungen an ein rechtmäßiges (Vergütungs-) Verhältnis zwischen Heilmittelerbringer und Krankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Auszug aus LSG Hessen, 19.10.2006 - L 8 KR 23/06
    Im Übrigen wird der Behandlungsanspruch des Versicherten für den Bereich der Heilmittel durch die Heilmittelrichtlinien, soweit es um die Art und Weise der Leistungserbringung geht, normativ bestimmt (BSGE 85, 132).
  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 19/95

    Leistungserbringung nach Beendigung der Mitgliedschaft des Versicherten bei der

    Auszug aus LSG Hessen, 19.10.2006 - L 8 KR 23/06
    Der Heilmittelerbringer, der einen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt, handelt nicht aufgrund einer dahingehenden öffentlich-rechtlichen Pflicht, sondern auf der Grundlage eines zwischen ihm und der Krankenkasse (unter Einschaltung des Vertragsarztes als Vertreter der Krankenkasse) geschlossenen Vertrags zugunsten des Versicherten (BSG, SozR 3-2500 § 19 Nr. 2 m.w.N.).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Heilmittelbereich -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.10.2006 - L 8 KR 23/06
    Auch unter der Geltung von § 69 SGB V in der seit dem 1. Januar 2000 geltenden Fassung, durch den die Rahmenverträge nach § 125 SGB V öffentlich-rechtlichen Charakter bekommen haben, sind die Vergütungsfragen ein ausschließlich vertraglich geregelter Bereich (BSG, SozR 4-2500 § 124 Nr. 1).
  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 29/95

    Rechtsnatur der Rahmenverträge nach § 125 SGB V, Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Hessen, 19.10.2006 - L 8 KR 23/06
    Bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Grundlagen haben die Beteiligten dabei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10. Juli 1996, 3 RK 29/95 = SozR 3-2500 § 125 Nr. 6) eine große Gestaltungsfreiheit.
  • SG Stuttgart, 30.04.2009 - S 10 KR 6604/06

    Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen ; Heilmittel-Behandlungsvertrag

    Der Verweis der Beklagten auf das Urteil des SG Darmstadt (Urt. v. 11.03.2006, S 13 KR 176/03) und auf das dieses Urteil bestätigende Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (Urt. v. 19.10.2006, L 8 KR 23/06) vermag hieran nichts zu ändern.
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